AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragung weiterer Frachtführer


Piraten Umzüge GmbH kann bei Bedarf weitere Frachtführer zur Durchführung des Umzugs beauftragen.


2. Zusätzliche Leistungen


Zusatzleistungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen das vereinbarte Entgelt ausgeführt. Besondere oder unvorhersehbare Leistungen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, werden gesondert berechnet. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nachträglich erweitert wird.


3. Trinkgelder


Trinkgelder an das Umzugspersonal sind freiwillig und nicht mit der Rechnung der Piraten Umzüge GmbH verrechenbar.


4. Erstattung der Umzugskosten


Falls der Absender Anspruch auf Umzugskostenvergütung durch Arbeitgeber oder Behörde hat, weist er diese an, den vereinbarten Betrag (abzüglich Anzahlungen) direkt an Piraten Umzüge GmbH zu überweisen.


5. Sicherung empfindlicher Güter


Der Absender ist verpflichtet, empfindliche Geräte (z. B. Waschmaschinen, Hi-Fi-Anlagen, EDV) fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Überprüfung dieser Sicherung durch Piraten Umzüge GmbH ist nicht verpflichtend.


6. Handwerkerleistungen


Für beauftragte Fremdfirmen (z. B. Handwerker) haftet Piraten Umzüge GmbH nur für die sorgfältige Auswahl, nicht für deren Arbeit.


7. Elektro- und Installationsarbeiten


Unsere Mitarbeiter sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder andere Installationsarbeiten durchzuführen.


8. Aufrechnung


Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der Piraten Umzüge GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.


9. Abtretung


Auf Wunsch tritt Piraten Umzüge GmbH Ansprüche aus bestehenden Versicherungsverträgen an den Ersatzberechtigten ab.


10. Missverständnisse


Für Missverständnisse, die durch mündliche Absprachen oder unbefugte Personen entstehen, übernimmt Piraten Umzüge GmbH keine Haftung.


11. Nachprüfung durch den Absender


Der Absender muss bei Abholung des Umzugsguts prüfen, dass keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.


12. Fälligkeit der Zahlung


Bei Inlandstransporten ist der Rechnungsbetrag vor Entladung, bei Auslandstransporten vor Verladung in bar oder gleichwertig zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann das Umzugsgut angehalten oder eingelagert werden (§ 419 HGB).


13. Lagervertrag


Bei Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB), die auf Wunsch ausgehändigt werden.


14. Gerichtsstand


Für Kaufleute ist das zuständige Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung maßgeblich. Bei Verbrauchern gilt dies nur in besonderen, gesetzlich geregelten Fällen.


15. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt eine dem Zweck entsprechende Ersatzregelung.


16. Anwendbares Recht


Es gilt deutsches Recht.


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Geschlossen

Im Notfall telefonisch unter

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