HGB – Haftungsvereinbarung & Transportversicherung gemäß § 451g HGB
1. Anwendungsbereich
Der Möbelspediteur haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Diese Haftungsgrundsätze gelten auch für Beförderungen ins Ausland sowie bei der Nutzung verschiedener Beförderungsmittel.
2. Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für Schäden durch:
- Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes von der Übernahme bis zur Ablieferung.
- Überschreitung der Lieferfrist (Obhutshaftung).
3. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht, wenn der Schaden trotz größter Sorgfalt unvermeidbar war (unabwendbares Ereignis).
Die gesetzliche Haftung ist begrenzt auf:
- 620,00 € pro Kubikmeter Laderaum
- Bei Lieferfristüberschreitung: maximal das Dreifache der Fracht
- Für sonstige Schäden (außer Sach- & Personenschäden): maximal das Dreifache des Betrags, der bei Verlust zu zahlen wäre.
4. Besondere Haftungsausschlussgründe
Keine Haftung bei Schäden durch:
- Edelmetalle, Juwelen, Geld, Wertpapiere, Urkunden
- Ungenügende Verpackung/Kennzeichnung durch den Absender
- Be- und Entladen durch den Absender
- Nicht vom Spediteur verpacktes Gut in Behältern
- Überdimensioniertes oder zu schweres Gut trotz Warnung
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
- Natürliche/mangelhafte Beschaffenheit des Gutes (Bruch, Rost, Verderb etc.)
5. Wertersatz
- Bei Verlust: Wert des Gutes am Ort und Tag der Übernahme
- Bei Beschädigung: Wertdifferenz zwischen unbeschädigtem und beschädigtem Gut
- Marktpreis ist maßgeblich
- Kosten der Schadensfeststellung werden ersetzt
6. Außervertragliche Ansprüche
Haftungsbegrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche des Absenders oder Empfängers.
7. Wegfall der Haftungsbegrenzung
Keine Begrenzung, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8. Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug von einem Dritten ausgeführt, haftet dieser wie der Hauptspediteur.
9. Erweiterte Haftung & Versicherung
- Möglichkeit zur individuellen Haftungsvereinbarung gegen Aufpreis
- Möglichkeit einer Transportversicherung gegen gesonderte Prämie
10. Schadensanzeige – Fristen
- Sichtbare Schäden: sofort bei Ablieferung dokumentieren oder spätestens am Folgetag melden
- Verborgene Schäden: innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung melden
- Lieferfristüberschreitung: innerhalb von 21 Tagen melden
- Meldung schriftlich oder per Telekommunikation, rechtzeitige Absendung reicht
11. Gefährliches Umzugsgut
Der Absender muss gefährliches Gut (z. B. Benzin, Öle, Chemikalien, explosive Stoffe) rechtzeitig melden und die Art der Gefahr genau beschreiben.
📄 Hinweis: Diese Bestimmungen sind Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gelten automatisch mit Abschluss eines Umzugsvertrages
Anschrift
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Samstag & Sonntag:
Geschlossen
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